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Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung

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Die Grundsteuerreform 2022

In Kürze: Die Grundsteuerreform

Grundsteuer

2018

2019

2022

2022

2023

2024

2025

2029

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Beschlussfassung zum neuen Grundsteuergesetz

Hauptfeststellungszeitpunkt der Grundstückswerte ist 01.01.

Übermittlungszeitraum der Grundsteuerwerterklärungen ist Juli bis Oktober

Grundsteuerwerbescheide werden erlassen

Mess- und Grundsteuerbescheide

Erstmalige Fälligkeit der neuen Grundsteuer ist der 15.02.

Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01. – Der Nächste

Jeder Grundstückseigentümer, egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Geschäftsgebäude, wurde gesetzlich dazu verpflichtet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung mittels ELSTER zu erstellen und zu übermitteln. Maßgebend ob jemand hierzu verpflichtet ist, sind die Eigenutmsverhältnisse am 1. Januar 2022. Eine Veräußerung oder Ähnliches nach diesem Zeitpunkt entbindet nicht von der entsprechenden Verpflichtung.

Nachfolgend auch noch ein Video vom Bund der Steuerzahler zwecks Information:

VIDEO BUND DER STEUERZAHLER

Grundsteuerfeststellungserklärung

Wer erstellt die entsprechende Erklärung?

Grundsätzlich kann die Erklärung durch jeden Eigentümer selbst erstellt und übermittelt werden. Voraussetzung ist jedoch, das die Übermittlung mittels ELSTER erfolgt.

Sie möchten sich mit dieser Thematik gar nicht erst beschäftigen oder benötigen Hilfe?

Kommen Sie gerne jederzeit auf mich zu und buchen ganz unkompliziert einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und stelle selbstverständlich gerne eine Checkliste zur Verfügung. In Zusammenarbeit erstellen wir entsprechend Ihre Grundsteuerwerterklärung.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie mich unverbindlich und buchen gleich einen Termin oder rufen an

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