Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung
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Die Grundsteuerreform 2022
In Kürze: Die Grundsteuerreform
2018
2019
2022
2022
2023
2024
2025
2029
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Beschlussfassung zum neuen Grundsteuergesetz
Hauptfeststellungszeitpunkt der Grundstückswerte ist 01.01.
Übermittlungszeitraum der Grundsteuerwerterklärungen ist Juli bis Oktober
Grundsteuerwerbescheide werden erlassen
Mess- und Grundsteuerbescheide
Erstmalige Fälligkeit der neuen Grundsteuer ist der 15.02.
Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01. – Der Nächste
Jeder Grundstückseigentümer, egal ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Geschäftsgebäude, wurde gesetzlich dazu verpflichtet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung mittels ELSTER zu erstellen und zu übermitteln. Maßgebend ob jemand hierzu verpflichtet ist, sind die Eigenutmsverhältnisse am 1. Januar 2022. Eine Veräußerung oder Ähnliches nach diesem Zeitpunkt entbindet nicht von der entsprechenden Verpflichtung.
Nachfolgend auch noch ein Video vom Bund der Steuerzahler zwecks Information:
Wer erstellt die entsprechende Erklärung?
Grundsätzlich kann die Erklärung durch jeden Eigentümer selbst erstellt und übermittelt werden. Voraussetzung ist jedoch, das die Übermittlung mittels ELSTER erfolgt.
Sie möchten sich mit dieser Thematik gar nicht erst beschäftigen oder benötigen Hilfe?
Kommen Sie gerne jederzeit auf mich zu und buchen ganz unkompliziert einen Termin. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und stelle selbstverständlich gerne eine Checkliste zur Verfügung. In Zusammenarbeit erstellen wir entsprechend Ihre Grundsteuerwerterklärung.
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